Die Ausländerbehörde in Deutschland ist für die Erteilung von Aufenthaltstiteln im Inland (Deutschland) zuständig. Nationale D-Visa werden durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt und diese treffen inhaltlich die Entscheidung.
Familienzusammenführung Philippinin mit Shengen Visum für Finnland Ausländerrecht
Die sogenannte Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat in Europa für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Sie gilt in allen Staaten derin Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die Verordnung legt fest, dass eine schutzsuchende Person grundsätzlich in dem Staat ihren Asylantrag stellen muss, in dem sie das erste Mal europäischen Boden betreten hat.
Damit soll sichergestellt sein, dass ein Antrag nur einmal geprüft wird.

Die Verordnung Wer ist zuständig für Familienzusammenführung? sich also in erster Linie mit der Frage der Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren.

Für die betroffenen Menschen ist die Frage, wer den Asylantrag bearbeitet, außerordentlich bedeutsam. Die unterschiedlichen Länder des Geltungsbereichs gehen sehr unterschiedlich mit Asylgesuchen um. Die zuständigen Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit schließlich auch über das Schicksal der gesamten Familie. Es scheint daher nur wenig verwunderlich, dass viele Flüchtlinge versuchen, ihren Asylantrag dort zu stellen, wo rechtsstaatliche Prinzipien noch am ehesten eingehalten werden.
Mehr häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserem.